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Aktuelle Judikatur

TU-Österreich
9/2/2026

Vier Entscheidungen von VwGH und EuGH mit unmittelbarer Praxisrelevanz.

  • ImmoESt bei umgewidmetem Altvermögen (VwGH): Ein Umwidmungsfall (mit ungünstigeren pauschalen Anschaffungskosten) liegt auch dann vor, wenn die Umwidmung erst innerhalb von fünf Jahren nach der Veräußerung erfolgt – sofern sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Verkauf steht. Die Einkünfte sind dann rückwirkend nach den Umwidmungsregeln zu ermitteln.
  • Strahlenzulage steuerfrei (VwGH): Eine Gefahrenzulage (hier für Röntgenassistentinnen) kann auch bei bloß potenzieller Gesundheitsgefährdung steuerfrei sein; der technische Fortschritt schließt das Risiko nicht aus, ist aber bei der Angemessenheit der Höhe zu berücksichtigen.
  • Vorsteuererstattung für türkische Unternehmer (VwGH): Der vom BMF verfügte Ausschluss der Vorsteuererstattung für Kraftstoffe verstößt bei Unternehmern aus der Türkei gegen das Assoziierungsabkommen EWG/Türkei – ihnen steht die Erstattung uneingeschränkt zu (bei rechtzeitiger Antragstellung auch für die Vergangenheit).
  • EuGH – Zwischenbankbefreiung als unzulässige Beihilfe: Die frühere österreichische Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen zwischen Banken war eine unionsrechtswidrige Beihilfe und darf auch für Zeiträume vor 2025 nicht mehr angewendet werden.

TIPP: Ob Immobilienverkauf, Zulagen oder Vorsteuererstattung – wir prüfen, ob eine dieser Entscheidungen für Sie eine Chance oder ein Risiko bedeutet.