Wissen Sie genau, wie Arbeitszeitaufzeichnungen korrekt zu führen sind und was passiert, wenn diese fehlen oder unvollständig sind? In diesem Newsletter zeigen wir Ihnen, worauf es bei der Arbeitszeiterfassung wirklich ankommt.
Der August bringt einen finanziell gewichtigen Sammeltermin – und eine Besonderheit: Weil der 15. August auf einen Samstag und zugleich auf den Feiertag Mariä Himmelfahrt fällt, verschieben sich die Fälligkeiten auf Montag, den 17. August 2026. An diesem Tag werden neben den laufenden Abgaben auch die quartalsweisen Steuervorauszahlungen fällig.
Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 wurde am 8. Juli 2026 im Nationalrat beschlossen. Für Betriebe und Private bringt es – überwiegend ab 2027 bzw. 2028 – zahlreiche Verschärfungen.
Seit 1. 1. 2026 werden Krypto-Transaktionen über das Krypto-Meldepflichtgesetz (DAC8/CARF) in den automatischen Informationsaustausch einbezogen. Die Entdeckungswahrscheinlichkeit nicht erklärter Krypto-Einkünfte steigt sprunghaft.
Vermietet eine GmbH ein fremdfinanziertes Haus an nahe Angehörige, ist die Fremdüblichkeit an der erzielbaren Rendite (3–5 %) zu messen – die Finanzierungskosten erhöhen die Bemessungsgrundlage nicht. Sonst drohen verdeckte Ausschüttung und Vorsteuerausschluss.
Weist die Buchführung schwerwiegende formelle Mängel auf, darf die Finanz die Besteuerungsgrundlagen schätzen – ohne jede einzelne Unrichtigkeit nachweisen zu müssen. Die Unsicherheit der Schätzung trägt der Betrieb.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Firmenauto gelten grundsätzlich als privat und lösen einen Sachbezug aus – auch bei Poolfahrzeugen und trotz beruflicher Mitveranlassung. Finanzverwaltung und ÖGK prüfen das zunehmend streng.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat klargestellt, dass bloße Absichtserklärungen oder Bauaktivitäten ohne nachweisbare Vermietungsschritte nicht ausreichen, um Werbungskosten und Vorsteuern geltend zu machen. Wer über Jahre hinweg keine bindenden Vereinbarungen oder zielstrebigen Marktaktivitäten nachweist, riskiert die rückwirkende Aberkennung aller Abgabenanteile.
Steht das Geschäftsführergehalt in Ihrem Unternehmen auf einer nachvollziehbaren und fremdüblichen Grundlage? Gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern rücken Entgelte im Rahmen von Außenprüfungen zunehmend in den Fokus. Wir zeigen Ihnen, welche steuerlichen und rechtlichen Folgen drohen und worauf Sie jetzt achten sollten.
Verwenden Sie in Ihrem Unternehmen Eingangsrechnungen unterschiedlichster Lieferanten? Dann sollten Sie eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzgerichts kennen. Wir zeigen Ihnen, welche Auswirkungen sie auf Betriebsprüfungen und finanzstrafrechtliche Risiken haben kann.
Mandanteninformation: Umsatzsteuerliche Fallstricke beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft.
Wickeln Sie grenzüberschreitende Warengeschäfte innerhalb der Europäischen Union ab, bei denen drei Unternehmer aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten über denselben Gegenstand kontrahieren?
Wer mit Ansprüchen aus einem ausländischen Pensionsplan (etwa 401(k) oder IRA (beides sind US Altersvorsorgekonten)) nach Österreich zieht, unterliegt einer mehrstufigen Qualifikationslogik. Eine im Ausland bestehende Steuerstundung wirkt in Österreich nicht.
Der EuGH behandelt gewinnabhängige Verrechnungspreis-Anpassungen für konzerninterne Leistungen in vielen Fällen als umsatzsteuerbare Entgelte. Für Unternehmensgruppen ist das ein potenzieller Gamechanger.
Wer wusste oder wissen hätte müssen, dass ein Umsatz in einen Betrug eingebunden ist, dem drohen die Versagung des Vorsteuerabzugs UND die Haftung für die Steuer des Lieferanten. Der Sorgfaltsmaßstab wird sehr streng beurteilt.
Die aktuelle Judikatur stärkt die materiellen Voraussetzungen: Kleine Formfehler allein dürfen den Vorsteuerabzug nicht mehr verhindern. Beim Zeitpunkt des Abzugs herrscht dagegen weiterhin Rechtsunsicherheit.