Verwenden Sie in Ihrem Unternehmen Eingangsrechnungen unterschiedlichster Lieferanten? Dann sollten Sie eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzgerichts kennen. Wir zeigen Ihnen, welche Auswirkungen sie auf Betriebsprüfungen und finanzstrafrechtliche Risiken haben kann.
Mandanteninformation: Umsatzsteuerliche Fallstricke beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft.
Wickeln Sie grenzüberschreitende Warengeschäfte innerhalb der Europäischen Union ab, bei denen drei Unternehmer aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten über denselben Gegenstand kontrahieren?
Wer mit Ansprüchen aus einem ausländischen Pensionsplan (etwa 401(k) oder IRA (beides sind US Altersvorsorgekonten)) nach Österreich zieht, unterliegt einer mehrstufigen Qualifikationslogik. Eine im Ausland bestehende Steuerstundung wirkt in Österreich nicht.
Der EuGH behandelt gewinnabhängige Verrechnungspreis-Anpassungen für konzerninterne Leistungen in vielen Fällen als umsatzsteuerbare Entgelte. Für Unternehmensgruppen ist das ein potenzieller Gamechanger.
Wer wusste oder wissen hätte müssen, dass ein Umsatz in einen Betrug eingebunden ist, dem drohen die Versagung des Vorsteuerabzugs UND die Haftung für die Steuer des Lieferanten. Der Sorgfaltsmaßstab wird sehr streng beurteilt.
Die aktuelle Judikatur stärkt die materiellen Voraussetzungen: Kleine Formfehler allein dürfen den Vorsteuerabzug nicht mehr verhindern. Beim Zeitpunkt des Abzugs herrscht dagegen weiterhin Rechtsunsicherheit.
Damit Sie keine Fristen versäumen, haben wir die wichtigsten Abgabetermine und Stichtage des Sommers 2026 für Sie zusammengefasst.
Eine Auswahl aktueller VwGH-Entscheidungen aus dem 1. Quartal 2026, die für Ihren Unternehmensalltag relevant sein können.
Ab Juli 2026 treten mehrere steuerliche und arbeitsrechtliche Änderungen in Kraft die wir nachfolgend für Sie zusammengefasst haben.
Betriebsprüfungen im Bereich Lohnabgaben (GPLB) werden intensiver – und die Richtlinien für steuerfreie SEG-Zulagen sowie Sachbezüge wurden konkretisiert. Wir erläutern, was Sie vorbereiten müssen.
Der BMF-Wartungserlass vom 21. April 2026 bringt detaillierte Regelungen zu grundstücksbezogenen Themen: Neu ist der 30%ige Umwidmungszuschlag bei der ImmoESt, präzisierte Abgrenzungsregeln beim gewerblichen Grundstückshandel sowie strengere Anforderungen bei Fruchtgenuss und Substanzabgeltung.
Wer Österreich mit Kapitalvermögen verlässt und eine Nichtfestsetzung der Wegzugssteuer beantragt hat, muss ab 1.7.2026 aktiv nachweisen, dass das Kapitalvermögen noch nicht veräußert wurde- andernfalls droht die sofortige Steuerfestsetzung. Für ältere Nichtfestsetzungen gilt eine einmalige Nachweispflicht bis 31.12.2026.
Ab 1. Juli 2026 gilt für ausgewählte Nahrungsmittel ein neuer ermäßigter Umsatzsteuersatz von 4,9 % – mit komplexen Abgrenzungsfragen in der Praxis. Gleichzeitig endet am 30.9.2026 die nicht verlängerbare Frist für die EU-Vorsteuererstattung 2025.
Die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027–2028 bringt zahlreiche steuerliche Neuerungen, die ab 2027 bzw. 2028 wirksam werden. Ein Parlamentsbeschluss steht noch aus – die Inhalte sind jedoch bereits jetzt planungsrelevant.
Ab 1. Jänner 2027 soll ein neuer Aktivitätsfreibetrag von € 1.250 pro Tätigkeitsmonat für erwerbstätige Pensionisten eingeführt werden. Der Ministerialentwurf liegt vor – die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.