

Jahresabschlüsse zum 31. 12. 2025 sind bis spätestens 30. 9. 2026 beim Firmenbuch offenzulegen. Mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz kommen zusätzliche Erklärungspflichten und deutlich höhere Zwangsstrafen hinzu.
Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, FlexKap sowie kapitalistische Personengesellschaften wie die GmbH & Co KG) müssen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag einreichen – für den 31. 12. 2025 also bis Mittwoch, den 30. 9. 2026. Die Übermittlung erfolgt grundsätzlich strukturiert im XML- bzw. ESEF-Format (nur Unternehmen mit Umsatz bis 70.000 Euro dürfen in Papierform einreichen). Maßgeblich ist das Einlangen bei Gericht – planen Sie wegen möglicher Serververzögerungen einen Zeitpuffer ein.
Neu durch das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG): Für Einreichungen ab dem 1. 7. 2026 sind zusätzliche Selbsteinordnungs-Erklärungen abzugeben (Größenklasse, Unternehmen öffentlichen Interesses, allfällige Nachhaltigkeits- und Konzernberichtspflichten). Diese Angaben laufen im Hintergrund der strukturierten Offenlegung mit und sind nicht öffentlich. Zugleich wurden die Sanktionen verschärft: Für Abschlussstichtage nach dem 31. 3. 2026 drohen zusätzliche Zwangsstrafen mit erhöhtem Rahmen (bis 3.600 Euro bei kleinen, bis 7.000 Euro ab mittelgroßen Gesellschaften; in weiteren Stufen deutlich mehr). Wichtig: Für den Bilanzstichtag 31. 12. 2025 gilt noch die bisherige Rechtslage; die allgemeinen Zwangsstrafen (ab 700 Euro je Organ und Gesellschaft, je nach Größe vervielfacht) bleiben aber bestehen.
FRIST/STICHTAG: Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31. 12. 2025 müssen bis spätestens 30. 9. 2026 beim Firmenbuchgericht EINGELANGT sein.
TIPP: Reichen Sie die Selbsteinordnungs-Erklärungen am besten gemeinsam mit dem Jahresabschluss im strukturierten Format ein – so ist der letztmögliche Zeitpunkt gewahrt und Säumnisfolgen sind vermieden. Wir übernehmen das gerne für Sie.