

Wir möchten Sie hiermit über eine wichtige Änderung in Bezug auf die Meldung Ihrer Lohnabgaben ab dem Zeitraum Juli informieren.
Da es bei der Meldung von Lohnabgaben mittel Zahlung immer wieder zu Verspätungen kommt, werden ab der Lohnverrechnung für den Zeitraum Juli 2026 die Meldungen der Lohnabgaben direkt über unsere Kanzlei erfolgen. Diese Umstellung dient Ihrer Sicherheit und soll Ihnen helfen, mögliche finanzstrafrechtliche Risiken zu vermeiden.
Eine fehlende oder verspätete Meldung der Lohnabgaben kann gemäß § 49 Abs. 1 FinStrG finanzstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Höhe der geschuldeten Beträge nicht spätestens bis zum fünften Tag nach deren Fälligkeit bekannt gegeben wird. In solchen Fällen könnte die Abgabenbehörde eine Geldstrafe verhängen, die im Höchstmaß die Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten Abgabenbetrages beträgt.
Im Unterschied dazu verursacht eine bloße verspätete Zahlung der Lohnabgaben keine finanzstrafrechtlichen Folgen. Eine verspätete Zahlung zieht Säumniszuschläge gemäß § 217 BAO nach sich.
Unser Ziel mit dieser Umstellung ist es, Ihnen den Prozess der Lohnverrechnung zu erleichtern sowie etwaige finanzstrafrechtliche Konsequenzen durch Versäumnisse zu vermeiden. Um dies erfolgreich umsetzen zu können, bitten wir Sie, zukünftig die Lohnabgaben ohne Angabe der Abgabenart, sondern lediglich „auf Saldo“ an das Finanzamt zu zahlen.
Wir stehen Ihnen für Rückfragen oder weitere Informationen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Bei Unklarheiten unterstützen wir Sie jederzeit, um gemeinsam eine reibungslose Umsetzung der neuen Vorgehensweise sicherzustellen.
Ihr Team der TU-Klagenfurt