

Hatten Sie schon einmal den Verdacht, dass eine Krankmeldung in Ihrem Betrieb nicht ganz astrein war? Dann lesen Sie unbedingt weiter – wir zeigen Ihnen, wie Sie als Dienstgeberin bzw. Dienstgeber richtig reagieren.
Krankenstandskontrolle durch die ÖGK
Die ÖGK hat 2025 rund 409.000 Kontrollen im Krankenstand durchgeführt und verfügt über klar geregelte Sanktionsmöglichkeiten bis hin zur Streichung des Krankengeldes. Für Sie als Dienstgeberin bzw. Dienstgeber ist besonders relevant, wie Sie bei einem konkreten Missbrauchsverdacht selbst eine Prüfung anstoßen können.
Die ÖGK ist gesetzlich berechtigt, den Gesundheitszustand ihrer Versicherten während eines Krankenstandes zu überprüfen. Dafür stehen ihr zwei Instrumente zur Verfügung: der Krankenbesuchsdienst, der Versicherte zu Hause aufsucht, sowie medizinische Kontrolluntersuchungen.
Besonders praxisrelevant für Sie: Auch Sie als Dienstgeberin bzw. Dienstgeber können bei einem begründeten und konkreten Missbrauchsverdacht selbst eine Prüfung bei der ÖGK anstoßen. Ein Missbrauch liegt etwa vor, wenn eine erkrankte Person ärztliche Anordnungen missachtet oder während der Arbeitsunfähigkeit einer Erwerbstätigkeit in jenem Beruf nachgeht, in dem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde. Für die Meldung benötigen Sie lediglich Vor- und Nachname sowie die Sozialversicherungsnummer der betreffenden Person – die ÖGK übernimmt danach die weiteren Schritte, von der Überprüfung der Krankmeldung bis zur allfälligen Vorladung zur Begutachtung.
Wenn Sie einen Verdacht nicht melden oder das Prozedere nicht kennen, verschenken Sie eine wirksame Möglichkeit, gegen Missbrauch vorzugehen – mit entsprechenden finanziellen Folgen für Ihren Betrieb, etwa durch Lohnfortzahlung bei ungerechtfertigten Krankenständen. Bitte beachten Sie dabei: Die ÖGK informiert Sie zwar über die Durchführung der Prüfung, aus Datenschutzgründen jedoch NICHT über die konkrete Diagnose.
Was Sie konkret tun können:
TIPP: Wir empfehlen, verdächtige Krankenstandsfälle nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern zeitnah zu melden – die ÖGK übernimmt die weitere Prüfung diskret und ohne dass Sie selbst ermitteln müssen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, den Sachverhalt für eine Meldung sauber aufzubereiten.
Sie sind unsicher, ob ein konkreter Fall in Ihrem Betrieb einen begründeten Missbrauchsverdacht darstellt, oder möchten wissen, welche arbeitsrechtlichen Schritte für Sie in Frage kommen? Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung – kontaktieren Sie uns einfach, wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die Rechtslage kann sich ändern. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige TU-Kanzlei.