

Damit Sie keine Fristen versäumen, haben wir die wichtigsten Abgabetermine und Stichtage des Sommers 2026 für Sie zusammengefasst.
| Datum | Frist / Ereignis |
| 30.6.2026 | Einreichung Steuererklärungen 2025 (ohne steuerliche Vertretung, via FinanzOnline) |
| 30.6.2026 | Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug (Norwegen, Schweiz, Nicht-EU) |
| 1.7.2026 | Inkrafttreten: 4,9 % USt für bestimmte Nahrungsmittel |
| 1.7.2026 | Inkrafttreten: Nachweispflicht Wegzugsbesteuerung (Nichtfestsetzungen) |
| 1.7.2026 | Früheste Möglichkeit: Auszahlung steuerfreie Mitarbeiterprämie 2026 |
| 1.7.2026 | Inkrafttreten: NoVA-Rückvergütung nur mehr bis 48 Monate |
| 1.7.2026 | EU-weit: Fester Zollsatz € 3 für Drittlandspakete unter € 150 Warenwert |
| 30.9.2026 | FRIST: EU-Vorsteuererstattung 2025 (nicht verlängerbar) |
| 30.9.2026 | Offenlegung Jahresabschluss zum 31.12.2025 (Firmenbuch) |
| 30.9.2026 | Letzte Möglichkeit: Herabsetzung Steuervorauszahlungen ESt/KöSt |
| 30.9.2026 | Vermeidung Anspruchszinsen: freiwillige Anzahlung für Nachzahlungen 2025 (Zinssatz: 3,53 % p.a.) |
| 31.12.2026 | FRIST: Einmaliger Nachweis für ältere Nichtfestsetzungen Wegzugsbesteuerung |
Wir sind für Sie da
Die steuerlichen Änderungen des Sommers 2026 sind vielschichtig – und manche davon erfordern rasches Handeln. Wir stehen Ihnen jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung: sei es zur optimalen Nutzung des neuen Mitarbeiterprämienmodells, zur rechtzeitigen Vorbereitung auf die verschärften GPLB-Prüfungen oder zur Analyse der steuerlichen Auswirkungen eines geplanten Immobilienverkaufs. Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.
Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die Rechtslage kann sich ändern. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige TU-Kanzlei.