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Wichtige Termine: Juni bis September 2026

TU-Österreich
6/29/2026

Damit Sie keine Fristen versäumen, haben wir die wichtigsten Abgabetermine und Stichtage des Sommers 2026 für Sie zusammengefasst.

Datum Frist / Ereignis 
30.6.2026 Einreichung Steuererklärungen 2025 (ohne steuerliche Vertretung, via FinanzOnline) 
30.6.2026 Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug (Norwegen, Schweiz, Nicht-EU) 
1.7.2026 Inkrafttreten: 4,9 % USt für bestimmte Nahrungsmittel 
1.7.2026 Inkrafttreten: Nachweispflicht Wegzugsbesteuerung (Nichtfestsetzungen) 
1.7.2026 Früheste Möglichkeit: Auszahlung steuerfreie Mitarbeiterprämie 2026 
1.7.2026 Inkrafttreten: NoVA-Rückvergütung nur mehr bis 48 Monate 
1.7.2026 EU-weit: Fester Zollsatz € 3 für Drittlandspakete unter € 150 Warenwert 
30.9.2026 FRIST: EU-Vorsteuererstattung 2025 (nicht verlängerbar) 
30.9.2026 Offenlegung Jahresabschluss zum 31.12.2025 (Firmenbuch) 
30.9.2026 Letzte Möglichkeit: Herabsetzung Steuervorauszahlungen ESt/KöSt 
30.9.2026 Vermeidung Anspruchszinsen: freiwillige Anzahlung für Nachzahlungen 2025 (Zinssatz: 3,53 % p.a.) 
31.12.2026 FRIST: Einmaliger Nachweis für ältere Nichtfestsetzungen Wegzugsbesteuerung 

Wir sind für Sie da

Die steuerlichen Änderungen des Sommers 2026 sind vielschichtig – und manche davon erfordern rasches Handeln. Wir stehen Ihnen jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung: sei es zur optimalen Nutzung des neuen Mitarbeiterprämienmodells, zur rechtzeitigen Vorbereitung auf die verschärften GPLB-Prüfungen oder zur Analyse der steuerlichen Auswirkungen eines geplanten Immobilienverkaufs. Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.

Diese Information dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die Rechtslage kann sich ändern. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige TU-Kanzlei.